Allgemeine Geschäftsbedingungen „Meine Welt“
Stand 12/2021
Der Anbieter von TV-Leistungen „Meine Welt“ ist: Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG
1. Allgemeines
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Leistungen, welche der ANBIETER gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Leistungspaket „Meine Welt“ zum TV Empfang erbringt.
„Meine Welt“ ist ein Zusatzangebot für Kabel-TV und Internet Kunden (Kombiniertes Angebot) und steht nur diesen offen.
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des vom ANBIETER angenommenen Auftrages, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, wenn sich der ANBIETER diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
1.2. Kunden mit Behinderungen
Für Kunden mit Behinderungen werden Vertragsinhalte, welche für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen LAMPERTS gelten, auf der Homepage möglichst barrierefrei aufbereitet und zur Verfügung gestellt.
1.3 Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs
Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages betreffend der Zusatzleistungen „Meine Welt“ ist der aufrechte Bestand eines Vertrages mit dem Kunden über die Zurverfügungstellung von Kabel-TV sowie Internet Angeboten. Weitere Voraussetzung ist es, dass der Kunde einen Wohnsitz oder Sitz im Gebiet der Republik Österreich hat und volljährig ist.
Das Vertragsverhältnis betreffend der Leistungen zwischen dem ANBIETER und dem Kunden kommt, nachdem dem Kunden die Vertragszusammenfassung sowie die gesetzlich geforderten technischen Informationen zugegangen sind, mit der Übersendung der Auftragsbestätigung durch den ANBIETER oder mit Aufnahme der tatsächlichen Leistungserbringung zu Stande.
Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, in denen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 5e KSchG (Konsumentenschutzgesetz).
1.4 Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Kündigung des Vertrags betreffend die Zurverfügungstellung von Kabel-TV und Internet ist gleichzeitig die Kündigung des Vertrages betreffend Zusatzleistungen „Meine Welt“. Für die Kündigung von Zusatzpaketen gelten diese Regelungen sinngemäß, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt.
Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ergeben sich aus den Entgeltbestimmungen (www.meinewelt.cc).
Die Gründe zur vorzeitigen Vertragsauflösung durch den ANBIETER sind im Punkt 7. dieser Allgemeinen Bedingungen geregelt.
1.5 Übertragung von Rechten und Pflichten; Nutzung
Ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
Der ANBIETER ist ermächtigt, die vertraglichen Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Der ANBIETER wird den Kunden hiervon verständigen. Ist der Kunde mit der Übertragung nicht einverstanden, steht ihm das Recht zu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Terminen und Fristen aufzulösen.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des ANBIETERS.
1.6 Keine Vollmacht der Mitarbeiter des ANBIETERS
Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer des ANBIETERS haben keine Vollmacht, für den ANBIETER Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter des ANBIETERS wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis haben.
2. Leistungen aus diesem Vertrag
2.1 Leistungen des ANBIETERS
Der ANBIETER stellt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine beschränkte, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Verfügung, welche berechtigt auf die Zusatzleistungen „Meine Welt“ zuzugreifen und damit Filme, Serien und ähnliche TV Produkte über Streaming gleichzeitig, unverändert und vollständig im privaten Bereich anzusehen.
Die Nutzung ist regional beschränkt auf das Gebiet der Republik Österreich.
Die Nutzung ist, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, auf drei parallel genutzte Geräte beschränkt. Es ist ausschließlich Sache des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verwendeten Endgeräte die auf der Website www.meinewelt.cc genannten Systemvoraussetzungen erfüllen. Es steht dem ANBIETER offen, weitere Endgeräte für die Nutzung zuzulassen.
Der ANBIETER übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert wird.
Gegen gesondertes Entgelt (www.meinewelt.cc) stellt der ANBIETER dem Kunden ein Zusatzpaket zur Verfügung, welches dem Kunden ermöglicht, alle ausgewählten Programmangebote der letzten sieben Tage aufzurufen und anzusehen (Cath-Up-Funktion), bis zu dreißig Sendungen zu speichern (network based personal video recorder) sowie einen Restart durchzuführen. Dieses Zusatzpaket befindet sich im Probebetrieb und kann vom ANBIETER jederzeit teilweise oder zur Gänze eingestellt werden. Der ANBIETER ist im Zusammenhang mit dem Zusatzpaket insbesondere auch berechtigt, Programme im Einzelfall zu unterbrechen oder aus dem Angebot zu nehmen, sofern ein Sender oder der ANBIETER nicht über die für das Verbreitungsgebiet erforderlichen Rechte (Urheberrechte etc.) verfügt. Das Zusatzpaket ist vom Kunden durch Aufruf zu aktivieren, wonach es nach sieben Tagen die volle Funktionalität erreicht.
Gegen gesondertes Entgelt (www.meinewelt.cc) stellt der ANBIETER dem Kunden weiter eine Settop Box zur Verfügung, welche die Nutzung der Funktionen Catch-Up, network based personal video record und Restart am TV Gerät ermöglicht. Auch dieses Zusatzpaket befindet sich im Probebetrieb und kann vom ANBIETER jederzeit teilweise oder zur Gänze eingestellt werden. Die im vorangehenden Absatz gemachten Ausführungen gelten auch für dieses Angebot.
2.2 Programmpaket
Das Programmpaket kann nur als Ganzes bezogen werden. Der aktuelle Umfang des Angebotes wird dem Kunden vor Vertragsabschluss sowie auf Anfrage und auf der Website www.meinewelt.cc bekannt gegeben. Das Programmangebot wird vom ANBIETER laufend gewartet und kann sich somit während der Vertragslaufzeit ändern.
Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme bestimmter Programme in das Programmpaket. Ebenso steht es dem ANBIETER bei Vorliegen technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Veränderungen offen, bestimmte Programme aus dem Programmpaket auszuscheiden, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
2.3 Private Nutzung
Das Programmpaket steht dem Kunden sowie den in seinem Haushalt lebenden Personen und Gästen ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung. Jede gewerbliche Verwendung, auch im Rahmen von Gastgewerbebetrieben, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch den ANBIETER. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Programme, welche für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind, von diesen nicht konsumiert werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine missbräuchliche Verwendung der Dienste dar und berechtigt den ANBIETER zur Sperre und außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
Sollte der ANBIETER aufgrund der Nutzung des Kunden wegen Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere von Urheberrechten in Anspruch genommen werden, hat der Kunde den ANBIETER schad- und klaglos zu halten; dies unbeschadet der Rechte des ANBIETERS zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
2.4 Frist zur Bereitstellung der Leistungen
Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung genannten vereinbarten Frist mit Zustellung des Zugangscodes.
2.5 Störungsbehebung
Störungen, welche vom ANBIETER zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben.
2.6 Dienstequalität
Die Darstellungsqualität hängt wesentlich von Faktoren ab, auf welche der ANBIETER keinen Einfluss hat, wie insbesondere das verwendete Wiedergabegerät, den Standort des Nutzers oder die Geschwindigkeit der Internetverbindung. Die für das Abspielen von Filmen benötigte Mindestgeschwindigkeit sowie die für bestimmte Qualitäten des Abspielens erforderlichen technischen Voraussetzungen werden auf der Website www.meinewelt.cc bekannt gegeben.
Die Dienstequalität ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen, welche auf der Website www.meinewelt.cc bekannt gegeben werden.
3.Pflichten des Kunden
3.1 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber dem ANBIETER die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
3.2 Nutzungsbeschränkungen für Inhalte und Informationen
Die Archivierung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung, Darstellung, Vorführung, Publizierung, Lizensierung, der Verkauf und die Nutzung außerhalb des Umfanges der Lizensierung von zur Verfügung gestellten Inhalten und Informationen sind unzulässig.
3.3 Kopierschutz
Das Entfernen, Umgehen, Deaktivieren oder sonstige Eingreifen in die Funktionsfähigkeit von jedem Kopierschutz ist untersagt.
3.4 Softwareschutz
Die Beeinträchtigung der vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Software sowie der in Verbindung mit der Erbringung der Leistungen vom ANBIETER betriebenen Hardware, insbesondere die Verwendung von Software-Viren ist unzulässig.
3.5 Schad- und Klagloshaltung
Der Kunde hat dem ANBIETER sämtliche durch die Verletzung der genannten Pflichten entstehenden Schäden und Aufwendungen zu ersetzen; dies unbeschadet des Rechtes des ANBIETERS, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung von Fristen und Terminen aufzulösen.
3.6 Drittsoftware
Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genau einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die vom ANBIETER nicht zur Verfügung gestellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde den ANBIETER von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.
3.7 Passwörter
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Passwörter zur Nutzung der Leistungen vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
3.8 Systemvoraussetzungen
Für die Schaffung und Aufrechterhaltung der Systemvoraussetzungen für die Nutzung der Dienste ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für eine entsprechende Netzqualität und Verfügbarkeit.
4. Entgelte
Die Entgelte ergeben sich vorbehaltlich einer von den Vertragsteilen gesondert abgeschlossenen Vereinbarung aus den Entgeltbestimmungen des ANBIETERS, welche auf der Website www.meinewelt.cc veröffentlicht sind.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte keine Übertragungsgebühren oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, enthalten.
Der ANBIETER behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (zB Lizenzgebühren) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor. Ist der Kunde Verbraucher, darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen des ANBIETERS abhängig ist oder nicht für Leistungen verlangt wird, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei einer Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Der ANBIETER hat das Entgelt zu senken, soweit sich die Gesamtkosten für die Erbringung der Leistung reduzieren.
Der ANBIETER ist zur Anpassung der Preise entsprechend den Änderungen des von der Statistik Austria herausgegebenen Verbraucherpreisindex (derzeit VP 2020) oder des an dessen Stelle tretenden Index berechtigt.
Wenn sich der (Kalender-)Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) der Statistik Austria ändert, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:
- Der ANBIETER ist berechtigt, Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen.
- Der ANBIETER ist verpflichtet, Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren.
Über die Anpassungen informiert der ANBIETER den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck).
Sofern nicht anders vereinbart, ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2020 = 100). Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem der ANBIETER im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt hat.
Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:
- Entgelterhöhung: 1. April bis 31.Jänner.
- Entgeltreduktion: immer am 1. April.
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zahlungen
5.1 Abrechnung
Die Entgelte werden entsprechend dem mit dem Kunden jeweils gesondert vereinbarten Abrechnungsmodus verrechnet. Mangels einer derartigen Vereinbarung wird jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. Die Vereinbarung der Abrechnungsart erfolgt schriftlich.
5.2 Zahlungsart
Die Zahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren acht Tage nach Rechnungslegung. Sofern der ANBIETER der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Bankeinzug vorzunehmen und dem ANBIETER nachzuweisen.
5.3 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw Bestellung.
5.4 Zahlungsverzug, Verzugszinsen
Der ANBIETER ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges kommen für beide Vertragsparteien Verzugszinsen in der Höhe von 4 % jährlich zur Anwendung.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Prüfpflicht
Der Kunde ist bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen verpflichtet, die Funktionsfähigkeit unverzüglich nach Freischaltung zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, ist der Kunde, sofern er nicht Verbraucher im Sinne Konsumentenschutzgesetzes ist, verpflichtet, umgehend eine schriftliche und spezifizierte Mängelrüge gegenüber dem ANBIETER zu erstatten.
6.2 Verbesserung
In Fällen der Mangelhaftigkeit wird der ANBIETER die Funktionsfähigkeit in angemessener Frist herstellen. Sollten Verbesserungsversuche wiederholt scheitern und die Funktionalität in angemessener Frist nicht hergestellt werden können, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und allenfalls bereits bezahlte Entgelte zurückzuverlangen. Jede darüber hinausgehende Gewährleistung und Haftung, insbesondere für Schäden welcher Art auch immer, wird vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen.
6.3 Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste
Der ANBIETER betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass Programme zu jeder Zeit abgespielt und aufgezeichnet werden können.
Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
7. Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw. teilweise Sperre
7.1 Auflösungsgründe
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung ohne Einhaltung von Fristen oder Kündigungsterminen durch den ANBIETER gelten
- a) Zahlungsverzug bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
- b) Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
- c) Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden
- d) Einleitung eines Liquidationsverfahrens
- e) Tod des Kunden
- f) bei Zahlungsverzug die Nichterledigung der Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung
- g) Verdacht des Missbrauchs des Dienstes
- h) Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen
- i) Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes gefährdet
- j) Einstellung der Downloadmöglichkeit durch den jeweiligen App-Stores
- k) Spamming oder Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen
- l) Wesentliche Änderungen der Systemvoraussetzungen
7.2 Dienstunterbrechung
Der ANBIETER kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen.
7.3 Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw Sperre
Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch des ANBIETERS auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Datenschutz
Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen ist es erforderlich, dass vom ANBIETER persönliche und sachliche personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies ist insbesondere zum Abschluss, zur Durchführung und Änderung sowie Beendigung des Vertragsverhältnisses, zur Verrechnung der Entgelte, zur Erteilung von Auskünften an Behörden sowie Abrechnungen mit Drittanbietern notwendig.
Der ANBIETER wird folgende personenbezogenen Stammdaten des Kunden ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mailadresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge.
Diese Daten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gelöscht, außer die Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung, dass die Verkehrsdaten zum Zweck der Marktforschung, für Verbraucherverhaltensanalyse sowie Werbezwecke verwendet werden.
Bis zum jederzeitigen Widerruf erklärt sich der Kunde damit einverstanden, vom ANBIETER Werbung und Informationen betreffend Produkte und Service in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten.
Der ANBIETER wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, beim ANBIETER gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet der ANBIETER dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ist der Kunde Verbraucher, ist die Haftung des ANBIETERS ausgeschlossen, wenn der ANBIETER oder eine Person, für welche der ANBIETER einzustehen hat, Sachschäden leicht fahrlässig verschuldet hat.
8.2 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.
8.3 Gerichtsstand
Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des für Feldkirch sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
8.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der ANBIETER ist zur einseitigen Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit Zustimmung des Kunden berechtigt, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsteile zumutbar ist. Der ANBIETER wird den Kunden über die beabsichtigte Änderung und sein Widerspruchsrecht schriftlich informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen 30 Tagen, wird die Änderung rechtswirksam, worauf der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen wird.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
8.5 Schriftform für Mitteilungen des Kunden
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.
8.6 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift dem ANBIETER umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird der ANBIETER diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
8.7 Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung des übrigen Inhaltes unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt - außer gegenüber Verbrauchern - eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
8.8 Kontaktstellen
Die Kontaktdaten des ANBIETERS sind auf dessen Webseite www.meinewelt.cc verfügbar.