Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG Stand 06/2022

1. Grundlagen

1.1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die der Kabel-TV Anbieter und Internet Service Provider (im folgenden “LAMPERT”) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von LAMPERT angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen von LAMPERT. Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden, der Unternehmer ist, gelten nur, wenn sich LAMPERT diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte.

1.2. Kunden mit Behinderungen

Für Kunden mit Behinderungen werden Vertragsinhalte, welche für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen LAMPERTS gelten, auf der Homepage möglichst barrierefrei aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

1.3. Zustandekommen des Vertrages, Beginn des Fristenlaufs

Bevor der Kunde durch einen Vertrag gebunden ist, wird LAMPERT ihm die gesetzlich geforderten Informationen in einem leicht herunterladbaren Dokument übersenden bzw. falls der Kunde keine E-Mail-Adresse besitzt auf einem dauerhaften Datenträger bereitstellen.

LAMPERT wird dem Kunden gleichzeitig eine Vertragszusammenfassung auf selbe Art und Weise zukommen lassen, die die wichtigsten Informationen gemäß Richtlinie (EU 2018/1972) enthält.

Ein Vertragsverhältnis zwischen LAMPERT und dem Kunden kommt, nachdem dem Kunden die Vertragszusammenfassung sowie die gesetzlich geforderten technischen Informationen zugegangen sind, mit der Übersendung der Auftragsbestätigung durch LAMPERT hinsichtlich der vom Kunden aufgegebenen Bestellung bzw. des erteilten Auftrages oder mit Aufnahme der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Eröffnung des Internet- Zuganges, Bekanntgabe von User-Login und Passwort, Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten, Zurverfügungstellung des Kabel-TV Zuganges etc) zu Stande. Die Auftragsbestätigung erfolgt gegenüber Unternehmern jedenfalls schriftlich. Für die Berechnung von Fristen betreffend Mindestvertragsdauer, Zeitraum eines allfälligen Kündigungsverzichts uä gilt in allen Fällen, in denen keine ausdrückliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, als Vertragsbeginn der Monatserste des Monats nach Beginn der Leistungserbringung. Dies gilt nicht für das Rücktrittsrecht nach § 3 oder 3a KSchG (Konsumentenschutzgesetz).

1.4. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat schriftlich gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten) vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch außerordentliche Kündigung seitens LAMPERT beendet, ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Die Berechnung des Restentgelts erfolgt derart, dass das fixe Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre, vorgeschrieben wird.

Sofern bei Verträgen eine Mindestvertragsdauer oder eine automatische Verlängerung nach einer Befristung vereinbart ist, wird LAMPERT den Kunden über das Ende der vertraglichen Bindung sowie über die Möglichkeiten der Vertragskündigung informieren.

LAMPERT wird Kunden in den Fällen einer automatischen Verlängerung nach einer Befristung, einmal jährlich über den anhand ihres Nutzungsverhaltens im vergangenen Jahr bestmöglichen Tarif in Bezug auf ihre Dienste informieren.

Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses einschließlich einer Kostenanlastung für Endeinrichtungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren.

LAMPERT wird, wenn dies der Kunde ausdrücklich wünscht, bei Beendigung eines Vertrages über einen Internetzugangsdienst, bei dem der Kunde eine E-Mail-Adresse von LAMPERT erhalten hat, entsprechende E-Mails in den der Vertragsbeendigung folgenden zwölf Monaten unentgeltlich weiterleiten.

Die Gründe zur vorzeitigen Vertragsauflösung durch LAMPERT sind im Punkt 6 dieser Allgemeinen Bedingungen geregelt.

1.5. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und der Entgelte

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allfälliger Sonderbedingungen oder der Leistungsbeschreibung können von LAMPERT entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website von LAMPERT (www.lampert.at) abrufbar. Auf Wunsch wird dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung zugesandt. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

LAMPERT behält sich bei Änderungen der für seine Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, TK-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Entgelte vor. Ist der Kunde Verbraucher, darf ein erhöhtes Entgelt nur verlangt werden, soweit der Eintritt der für die Entgeltänderungen maßgeblichen Umstände nicht vom Willen LAMPERTS anhängig ist oder nicht für Leistungen verlangt wird, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei einer Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.

Für alle Änderungen gelten § 132 TKG 2021 (Telekommunikationsgesetz 2021). Werden Kunden durch die Änderungen ausschließlich begünstigt, so können diese Änderungen durch LAMPERT an dem Tag der Kundmachung der Änderungen angewandt werden. Werden Kunden durch die Änderungen nicht ausschließlich begünstigt, erfolgt eine Kundmachung der Änderungen den Kunden gegenüber mindestens drei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen. In diesem Fall wird LAMPERT die Änderungen Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten der Änderung in ihrem wesentlichen Inhalt zusammengefasst in schriftlicher Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, gesondert mitteilen. Die Änderungen werden zu dem in der Mitteilung angeführten Zeitpunkt, frühestens allerdings nach einer dreimonatigen Frist ab Mitteilung der Änderung wirksam. Der Kunde kann den jeweiligen Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen, womit der jeweilig betroffene Vertrag mit Inkrafttreten der Änderungen endet und bis dahin die bisherigen Vertragsbestimmungen und Entgelte gelten. Kündigt der Kunde nicht, werden die Vertragsänderungen zum bekanntgegebenen Zeitpunkt wirksam. Der Kunde wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie die eingetretenen Folgen in der an ihn gerichteten Mitteilung besonders hingewiesen.

Bei der Änderung von Entgelten ist ein Kündigungsrecht des Kunden dann ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden besondere Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen allgemeinen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Die Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG ist zur Anpassung der Preise entsprechend den Änderungen des von der Statistik Austria herausgegebenen Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder des an dessen Stelle tretenden Index berechtigt.

Wenn sich der (Kalender-)Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) der Statistik Austria ändert, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:
-Die Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG ist berechtigt Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung des Jahres-VPI zu erhöhen.
- Die Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG ist verpflichtet Senkungen des Jahres-VPI weiterzugeben und die besagten Entgelte entsprechend der Senkung zu reduzieren.
- Über die Anpassungen informiert die Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG den Kunden in schriftlicher Form (z.B. über Rechnungsaufdruck).

Sofern nicht anders vereinbart ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung (Indexbasis: Jahres-VPI 2020 = 100). Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem die Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt hat.

Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses:

- Entgelterhöhung: 1. April bis 31.Jänner.
- Entgeltreduktion: immer am 1. April.

1.6. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung

Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern) schriftliche Zustimmung sind die Kunden nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind lediglich einzelne Rechte wie zB. Rückforderungsrechte. Im Fall des Wechsels des Wohnsitzes hat der Kunde die Möglichkeit, die Rechte an einen Dritten zu übertragen oder das Vertragsverhältnis aufzukündigen. Die Übertragung der Rechte auf einen Nachfolger ist LAMPERT schriftlich bekannt zu geben. Dem Nachfolger steht es frei, in den mit dem Kunden bestehenden Vertrag einzutreten, sofern sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche von LAMPERT beglichen sind. Darüber hinaus steht es dem Kunden frei, das Vertragsverhältnis an einem neuen Wohnort im Einzugsgebiet von LAMPERT fortzusetzen.

LAMPERT ist ermächtigt, die vertraglichen Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. LAMPERT wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung von LAMPERT. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen LAMPERT diesbezüglich schad- und klaglos.

1.7. Keine Vollmacht der Mitarbeiter von LAMPERT

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von LAMPERT haben keine Vollmacht, für LAMPERT Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Eine Vollmachtsbeschränkung der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter von LAMPERT wirkt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie von der Vollmachtsbeschränkung Kenntnis haben.

2. Leistungen aus diesem Vertrag

2.1. Leistungen von LAMPERT

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den im Einzelfall gesondert getroffenen, sich darauf beziehenden (bei Unternehmern schriftlichen) Vereinbarungen der Vertragsparteien.

Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich und – außer bei Verbrauchern – schriftlich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet.

2.2. Frist zur Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der Telekommunikations- und Kabel-TV Dienstleistungen erfolgt in der im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung genannten vereinbarten Frist bzw. nach dem Zeitpunkt, ab welchem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Pkt. 2.4.) geschaffen hat (kurz “Bereitstellungsfrist”).

Wird die Bereitstellungsfrist aus Gründen, die von LAMPERT zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich LAMPERT, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 15,– exkl. Ust. pro Woche der Überschreitung der Bereitstellungsfrist zu gewähren, wenn die Bereitstellungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen von LAMPERT sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls ist ein darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies jedoch nur in Fällen leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden.

2.3. Störungsbehebung

Störungen der Telekommunikations- und Kabel-TV Dienstleistungen, welche von LAMPERT zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt Pkt. 2.2. sinngemäß.

Der Kunde hat LAMPERT bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und LAMPERT oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Werden LAMPERT bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt, jedoch die Entstörung ohne Vorliegen eines berechtigten Entstörungsgrundes vom Kunden aus einem ihm zurechenbaren schuldhaften Irrtum beauftragt wurde bzw. die Störung selbstverschuldet vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde LAMPERT den dadurch entstandenen Aufwand (in Höhe der Kosten laut letztgültiger Entgeltbestimmung) zu ersetzen.

2.4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Falls erforderlich stellt der Kunde auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation notwendige Hard- und Software in seiner Teilnehmerendeinrichtung sowie sonstige dafür notwendige Geräte zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund besonderer Vereinbarung von LAMPERT beizustellen sind. Der Kunde stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle erforderlichen Aufklärungen leisten (einschließlich Verlauf von Elektro- und Wasserleitungen), um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.

2.5. Leitungsrechte

Ist der Kunde Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft, für welche ein oder mehrere Anschlüsse hergestellt werden sollen, erteilt er für sich und seine Rechtsnachfolger LAMPERT das Recht zur Verlegung der für den Betrieb der Anlage und den Anschluss weiterer Kunden erforderlichen Kabel und Installationen in einem für den Kunden zumutbaren Ausmaß. Zum Zweck der Wartung oder Erneuerung der Anlage sind die Mitarbeiter von LAMPERT und deren Beauftragte zum Betreten der Liegenschaft berechtigt. Diese Rechte werden befristet für die Dauer des Bestandes der von LAMPERT betriebenen Anlage eingeräumt. Die Beendigung des mit LAMPERT bestehenden Vertrages lässt die Rechtseinräumung unberührt. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Beseitigung. Sollte eine Verlegung der Kabel aufgrund baulicher Maßnahmen erforderlich sein, wird diese von LAMPERT vorgenommen. Mit der Errichtung, Wartung und Verlegung von Installationen verbundene Kultur- und Gebäudeschäden sind von LAMPERT zu ersetzen. Bei sämtlichen Maßnahmen ist unter möglichster Schonung des Liegenschaftseigentums vorzugehen.

2.6. Dienstequalität

LAMPERT trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Dienstequalität ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Produkts.

LAMPERT misst den Datenverkehr in ihrem Netz regelmäßig, um Überlastungen zu vermeiden. Die Messungen beinhalten lediglich anonyme Daten und werden ausschließlich dazu verwendet, um Kapazitätsauslastungen rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Informationen stehen auf der Homepage unter www.lampert.at zur Verfügung oder sind unter der Servicenummer +43 5522 43 999 erhältlich.

2.7. Überlassung oder Verkauf von Waren oder Geräten durch LAMPERT

Dem Kunden verkaufte Waren oder Geräte stehen bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von LAMPERT.

Sofern dem Kunden von LAMPERT Geräte zur Nutzung überlassen werden, verbleiben diese im Eigentum von LAMPERT, dies auch dann, wenn sie installiert worden sind. Überlassene Geräte sind bei Vertragsbeendigung auf Kosten des Kunden umgehend an LAMPERT zu retournieren, andernfalls LAMPERT vorbehaltlich gesonderter anders lautender Vereinbarung berechtigt ist, den vollen Kaufpreis für das Gerät in Rechnung zu stellen. Der Kunde und die seinem Verantwortungsbereich unterliegenden Personen haben überlassene Geräte samt Zubehör unter größtmöglicher Schonung zu verwenden. Bei einer Beschädigung wird der Kunde nicht von seiner Entgeltverpflichtung befreit. Service und Wartung von gemieteten Endgeräten sowie Zubehör werden während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich von LAMPERT oder von deren Beauftragten vorgenommen.


3. Entgelte und Entgeltänderungen, Zahlungen

3.1. Entgelte

Die Entgelte ergeben sich vorbehaltlich einer von den Vertragsteilen gesondert abgeschlossenen Vereinbarung aus den Entgeltbestimmungen von LAMPERT, welche auf der Website www.lampert.at veröffentlicht sind.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für den Internetzugang nur den “reinen” Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden, – sofern nicht anderes (für Unternehmer schriftlich) vereinbart oder in der Preisliste angegeben ist.

Bei Lieferungen durch LAMPERT gelten die vereinbarten Preise ab dem Lager von LAMPERT; allfällige Verpackungs- und Versandkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.

Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.

3.2. Entgeltbestandteile

Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. die Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör, Entgelte für Zugang zum Kabel-TV), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) und einmaligen Entgelten (z.B. Herstellung des Fernsprechanschlusses, Einrichtungs- und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung, Tarife für Herstellung des Kabel-TV Zuganges) unterschieden.

3.4. Änderung der Entgelte

Für Änderungen der Entgelte gilt Pkt. 1.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.5. Nachverrechnung von Volums-Überschreitungen

Der Kunde akzeptiert, die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder im Anmeldeformular vereinbarten Volumsbegrenzungen. LAMPERT ist bei einer Überschreitung dieser Begrenzung zur Verrechnung des Mehrvolumens nach dem in den Entgeltbestimmungen vereinbarten Preisen pro Volumseinheit berechtigt.

3.6. Zahlungen

3.6.1. Abrechnung

Die Entgelte werden entsprechend dem mit dem Kunden jeweils gesondert vereinbarten Abrechnungsmodus verrechnet. Mangels einer derartigen Vereinbarung wird jeweils zum Letzten eines Monats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. Die Vereinbarung der Abrechnungsart erfolgt schriftlich.

Der Abrechnungszeitraum beträgt in jedem Fall unter drei Monate.

3.6.2. Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren acht Tage nach Rechnungslegung. Sofern LAMPERT der Zahlung mit Zahlschein zustimmt, kann die Zustimmung zu dieser Zahlungsart jederzeit widerrufen werden. Der Kunde hat diesfalls unverzüglich die Umstellung auf Bankeinzug vorzunehmen und LAMPERT nachzuweisen.

Der Widerruf der Zustimmung zur Bezahlung mittels Zahlschein ist gegenüber Verbrauchern unzulässig.

3.6.3. Fälligkeit

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten monatlich im Vorhinein und laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im Nachhinein, verrechnet werden.

Bei Kauf wird der vereinbarte Preis nach erfolgter Installation bzw. nach Versand der Geräte in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Lieferung und der Rechnung innerhalb von acht Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.6.4. Zahlungsverzug, Verzugszinsen

LAMPERT ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges kommen für beide Vertragsparteien Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung.

3.7. Einwendungen gegen die Rechnung

Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von drei Monaten ab Rechnungsdatum zu erheben. LAMPERT wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

Sollten sich nach einer Prüfung durch LAMPERT die Einwendungen des Kunden aus Sicht von LAMPERT als unberechtigt erweisen, ist der Kunde binnen einem Monat ab Zugang der Stellungnahme von LAMPERT- bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen –berechtigt, das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.

Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von obigem Überprüfungsverfahren und Streitschlichtungsverfahren unberührt. Erhebt der Kunde die Einwendungen nicht binnen drei Monaten ab Rechnungszugang, so gilt dies als Anerkenntnis der Richtigkeit der Abrechnung. Ein solches Anerkenntnis schließt jedoch eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang hat der Kunde seine Einwendungen bei sonstigem Ausschluss gerichtlich geltend zu machen.

Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von LAMPERT, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. LAMPERT wird Verbraucher auf alle in diesem Punkt genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

3.8. Streitbeilegung

Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- oder Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst worden sind, oder eine behauptete Verletzung des TKG 2021) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen.

LAMPERT ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Der Antrag bei der Schlichtungsstelle muss seitens des Kunden innerhalb von einem Monat ab Erhalt der schriftlichen Stellungnahme durch LAMPERT auf den Rechnungseinspruch oder die sonstige Beschwerde des Kunden eingebracht werden. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und nähere Informationen über den Ablauf, die Voraussetzungen und etwaigen Kosten des Streitbeilegungsverfahrens finden sich unter http://www.rtr.at/schlichtungsstelle.

3.9. Fälligkeit des Rechnungsbetrages bei Einwendungen

Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Einen Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, kann LAMPERT aber auch diesfalls sofort fällig stellen.

3.10. Entgeltpauschalierung bei Entgeltstreitigkeiten

Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw., falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht, wenn ein Verbrauch in diesem Umfang von Lampert glaubhaft gemacht werden kann.

3.11. Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber LAMPERT und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von LAMPERT nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen.

Abweichend davon gilt sofern der Kunde Verbraucher ist, dass die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber LAMPERT nur möglich ist, sofern entweder LAMPERT zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von LAMPERT anerkannt worden ist.

3.12. Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes für Kunden

Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB bis zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind insgesamt ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

3.13. Entgeltnachweis

Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen, welche dem Kunden auf dessen Wunsch unentgeltlich in Papierform übermittelt werden, sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf http://www.rtr.at/de/tk/EEN_V_2011/) enthalten.

Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.

4. Gewährleistung

4.1. Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, in allen anderen Fällen sechs Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin LAMPERT den Mangel angezeigt hat.

4.2. Behebung von Mängeln

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von LAMPERT entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 14 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Dieser Vertragspunkt gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

4.3. Gewährleistungsausschluss

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von LAMPERT bewirkten Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil LAMPERT trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Beanspruchung über den von LAMPERT angegebenen Leistungsrahmen, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden oder mit ihm in Verbindung stehenden Dritten entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden gestelltes Material zurückzuführen sind. LAMPERT haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

4.4. Mängelrüge

Sofern der Kunde nicht Verbrauchern ist, ist Voraussetzung für jeglichen Gewährleistungsanspruch die Erhebung einer unverzüglichen , schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

5. Haftung von LAMPERT; Haftungsausschluss und Beschränkungen; Verpflichtungen des Kunden

5.1. Haftungsausschluss

LAMPERT haftet gegenüber Unternehmern für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden).

Sofern es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt ist Voraussetzung jeglicher Ansprüche gegen LAMPERT die zeitlich angemessene, schriftliche, detaillierte und konkretisierte Anzeige des Schadens nach Erkennbarkeit des Schadenseintritts.

5.2. Haftungsausschluss hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienste; Unzustellbarkeit von E-Mails

LAMPERT betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails auch den Empfänger erreichen oder diesbezügliche Fehlermeldungen dem Kunden zugehen. Insbesondere aufgrund von (von LAMPERT oder vom Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc. kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. LAMPERT übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer LAMPERT hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.

IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der technischen Rahmenbedingungen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Die ständige Verfügbarkeit dieser Übertragungswege und der davon abhängigen LAMPERT Dienste kann daher nicht zugesichert werden.

LAMPERT behält sich vorübergehende Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind. Zumutbar sind Einschränkungen insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von LAMPERT unabhängig sind.

Bei höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber, technischen Änderungen der Telefonnetze oder sonstigen Anlagen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zeitweise zu Einschränkungen oder Unterbrechungen bei der Zurverfügungstellung der Internet- und Kabel-TV Dienstleistungen kommen. LAMPERT haftet für Schäden aus derartigen Ausfällen nicht, sofern sie nicht in seiner Sphäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw. Beschränkungen bleiben unberührt.

Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.

LAMPERT übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Inhalte, die über das Internet transportiert werden, werden sollen oder zugänglich sind. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nur, wenn der Datenverlust vom LAMPERT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Festgehalten wird, dass für Verbraucher jedenfalls, unabhängig vom Verschulden von LAMPERT, Gewährleistungsansprüche bestehen können und diese durch die vorstehende Regelung nicht berührt werden.

5.3. Haftungsausschluss hinsichtlich übertragener Daten; Schäden durch Viren, Hacker etc

LAMPERT haftet nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) von Dritten, die von LAMPERT zugestellt werden sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage von LAMPERT oder über eine Information durch LAMPERT erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (zB. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN-Systeme etc.). LAMPERT übernimmt für Schäden aus Obengenanntem keine Haftung. Ist der Kunde Verbraucher gilt dies nur, wenn LAMPERT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

5.4. Haftungsausschluss bei Pflichtverstößen des Kunden; Pflichten des Kunden

LAMPERT haftet nicht für Schäden, die der Kunde auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages und seiner Bestandteile, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder durch widmungswidrige Verwendung der zur Verfügung gestellten Geräte und Leistungen verursacht hat.

5.4.1. Schutz des Internetzugangs

Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

Der Kunde haftet, mit Ausnahme von Mehrwertdiensten, für alle Entgeltforderungen aus Telekommunikationsdiensten sowie sonstige Ansprüche aus Telekommunikationsdiensten, die aus der Nutzung seines Anschlusses bzw. seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung nicht von LAMPERT zu vertreten ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche und allfällige sonstige Ansprüche von LAMPERT gegen den Kunden bleiben unberührt.

5.4.2 Beeinträchtigung Dritter; Spam und Spamschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise so zu gebrauchen, dass dies zur Beeinträchtigung Dritter führt, bzw. für den Rechner von LAMPERT oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer.

Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für LAMPERT oder für Dritte Schäden aufgrund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden (z.B. offener Mailrelais), ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Darüber hinaus ist LAMPERT zur sofortigen Sperre des Kunden bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt (z.B. Sperre einzelner Ports). LAMPERT wird sich bemühen das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. LAMPERT wird den Kunden über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich informieren.

5.4.3 Pflicht des Kunden zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber LAMPERT die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, LAMPERT vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird. Wird LAMPERT in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.). Der Einwand der unzureichenden Rechtsverteidigung ist außer in Fällen groben Verschuldens ausgeschlossen.

5.4.4 Pflicht des Kunden zur Meldung von Störungen

Der Kunde ist verpflichtet, LAMPERT von jeglicher Störung oder Unterbrechung von Telekommunikationsdiensten unverzüglich zu informieren, um LAMPERT die Problembehebung zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt LAMPERT für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden unnötigerweise beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.

5.5. Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls, die von LAMPERT eingerichtet, betrieben und/oder überprüft werden, geht LAMPERT grundsätzlich mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. LAMPERT weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann.

Die Haftung von LAMPERT für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunden installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist ausgeschlossen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn LAMPERT nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Eine Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter wird durch LAMPERT ebenso nicht übernommen, wie für Fälle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von LAMPERT.

5.6. Haftungsausschluss bei Verletzungen des Kunden durch Dritte

Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von LAMPERT für andere Kunden gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet LAMPERT (unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse) jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnis von der Rechtsverletzung hat oder kein qualifizierter Hinweis auf die Rechtsverletzung vorliegt.

5.7. Löschung von E-Mailkonten

Lampert stellt den Kunden die Möglichkeit zur Erstellung mehrerer E-Mailadressen nach Wahl des Kunden zur Verfügung. Für den Fall, dass der Kunde durch länger als sechs Monate zur Verfügung gestellte E-Mailkonten nicht nutzt, ist Lampert berechtigt, diese vom Mailserver zu löschen. Wir werden den Kunden 4 Wochen vor der geplanten Löschung schriftlich auf diesen Umstand aufmerksam machen. Der Kunde hat dann 4 Wochen Zeit mitzuteilen, dass er diese Löschung nicht wünscht. Wenn er dies mitteilt, erfolgt die Löschung nicht. Erfolgt keine Mitteilung seitens des Kunden, tritt die Änderung wie oben angeführt ein.

6. Vertragsdauer und Kündigung; Sperre

Zu Vertragsdauer und Kündigung siehe Pt 1.3 dieser Bedingungen.

6.1. Diensteunterbrechung und Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch LAMPERT.

LAMPERT ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 143 TKG 2021 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.

6.2. Sonstige Gründe für Vertragsauflösung und Diensteunterbrechung; Sperre bzw. teilweise Sperre

Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung durch LAMPERT gelten

  1. a) Zahlungsverzug bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen
    b) Abweisung eines Antrages auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
    c) Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden
    d) Einleitung eines Liquidationsverfahrens
    e) Tod des Teilnehmers
    f) bei Zahlungsverzug die Nichterledigung der Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung
    g) Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes
    h) Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen
    i) Mehrfachnutzung von Einzelplatzaccounts durch oder mit Kenntnis bzw. bei Kennenmüssen des Nutzers
    j) Verursachung eines Datentransfers, der die Sicherheit und Stabilität des Netzes gefährdet
    k) Spamming oder Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen

Die Punkte a) – d) sind nicht wirksam gegenüber Verbrauchern, gegenüber Unternehmern nur nach Maßgabe der §§ 25a und  25b IO und gelten nicht als wichtige Gründe,  sofern Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart wurden, die einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von LAMPERT entgegenstehen.

LAMPERT kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. LAMPERT ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann LAMPERT bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu diesen sperren. LAMPERT wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. LAMPERT wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren.

6.3. Entgeltanspruch und Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung bzw. Sperre

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. Dienstabschaltung, die aus einem Grund, welcher der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von LAMPERT auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.

Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von LAMPERT gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die LAMPERT zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigen würden.

6.4. Keine Verpflichtung zur weiteren Leistungserbringung durch LAMPERT bei Beendigung; Löschung von Inhaltsdaten des Kunden

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, LAMPERT zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegenüber LAMPERT ableiten.

7. Datenschutz

7.1. Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

LAMPERT und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 161 TKG 2021 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Dies gilt auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.

Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von LAMPERT ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.

7.2. Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht

LAMPERT schützt die auf seinen Servern gespeicherten Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik. LAMPERT kann jedoch nicht verhindern, dass es Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingt, bei LAMPERT gespeicherte Daten in ihre Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden.

LAMPERT stellt sicher, dass die Sicherheit und die Integrität der Einrichtungen von LAMPERT dem jeweiligen Stand der Technik sowie den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Fall einer Verletzung von Sicherheit und/oder Integrität der Einrichtungen von LAMPERT wird LAMPERT je nach Schwere die Regulierungsbehörde und gegebenenfalls auch die Öffentlichkeit unverzüglich informieren.

7.3. Information gem. § 166 TKG 2021 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten

Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2021 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 161 Abs 3 TKG 2021. Soweit LAMPERT gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird LAMPERT dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.

LAMPERT wird aufgrund §§ 160 Abs 3 Z 5 und 166 TKG 2021 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und zu verarbeiten:

Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.

Stammdaten werden gem. § 166 Abs 3 TKG von LAMPERT spätestens nach Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.

7.4. Verkehrsdaten

LAMPERT wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source- IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 167 Abs 2 TKG 2021 bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer die Rechnung, sofern der Bezahlvorgang durchgeführt wurde und innerhalb der Frist von drei Monaten nicht schriftlich beeinsprucht wurde, rechtlich angefochten werden kann, speichern. Im Streitfall wird LAMPERT diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird LAMPERT die Daten nicht löschen. Ansonsten wird LAMPERT Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.

Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus wird LAMPERT außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.

Die nach dem ersten Absatz gespeicherten Verkehrsdaten dürfen für Entgeltverrechnung oder Verkehrsabwicklung, Behebung von Störungen, Kundenanfragen, Betrugsermittlung oder Vermarktung der Kommunikationsdienste oder für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verarbeitet werden und unterliegen eingeschränktem Zugang durch Personen, die in diesen Bereichen tätig sind.

7.5. Inhaltsdaten

Inhaltsdaten werden von LAMPERT nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird LAMPERT gespeicherte Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird LAMPERT die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.

7.6. Aufnahme in das Nutzerverzeichnis

Gemäß § 126 TKG 2021 hat LAMPERT ein aktuell zu haltendes Verzeichnis seiner Nutzer mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, AdresseNummer sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung zu führen. Auf ausdrücklichem Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 173 Abs 2 TKG 2021 zulässig. Darüber hinaus wird LAMPERT keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.

7.7. Rufnummernunterdrückung

Der Kunde hat die Möglichkeit zur Rufnummernunterdrückung abgehender und eingehender Anrufe gem. § 139 TKG 2021. Die Möglichkeiten zur Rufnummernunterdrückung sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Ausnahme besteht für Fälle von Werbeanrufen gem. § 174 Abs. 2 TKG.

7.8. Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung

Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass seine Verkehrsdaten gem. § 165 Abs 2  TKG 2021 zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von LAMPERT sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.

Der Kunde erklärt sich einverstanden, von LAMPERT Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von LAMPERT sowie von den in den Vertragsunterlagen angeführten Geschäftspartnern von LAMPERT in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei LAMPERT. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. LAMPERT wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen. Diese Regelung gilt gegenüber Verbrauchern nur in dem Ausmaß, als die konkreten Geschäftspartner namentlich bekannt gegeben wurden.

7.9. Überwachung des Fernmeldeverkehrs und Dienstesperren

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LAMPERT gem. § 160 TKG 2021 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass LAMPERT gem. § 141 TKG 2021 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von LAMPERT aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.

Wenn ein Kunde zur Verfolgung belästigender Anrufe eine Fangschaltung oder Aufhebung der Rufnummernunterdrückung wünscht, wird LAMPERT hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen

Auf Antrag des Kunden wird LAMPERT einmal jährlich die entgeltfreie Sperre von Diensten von Drittanbietern oder Internetzugangsdiensten bereitstellen. LAMPERT kann den Anschluss eines Kunden für Dienste von Drittanbietern dauerhaft und kostenfrei sperren, wenn der Kunde Entgelte für solche Dienste in zumindest zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden bestreitet.

Der Kunde nimmt ferner die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) zur Kenntnis, wonach LAMPERT unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. LAMPERT wird bestrebt sein, die vom Verein der Internet Service Providers Austria entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“ zu beachten und ihnen zu entsprechen

8. Datensicherheit

LAMPERT wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei LAMPERT gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet LAMPERT dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Ist der Kunde Verbraucher, ist die Haftung von LAMPERT ausgeschlossen, wenn LAMPERT oder eine Person, für welche LAMPERT einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.

9. Besondere Bestimmungen für die Lieferung und Erstellung von Software

9.1. Leistungsumfang

Bei individuell von LAMPERT erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei LAMPERT, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

9.2. Rechte an gelieferter Software

Bei der Lieferung von Software räumt LAMPERT, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wobei der Kunde die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen, auch wenn es sich um Software von Dritten handelt, akzeptiert. Bei Verstößen wird der Kunde LAMPERT schad- und klaglos halten. Der Kunde hat im Rahmen seiner Möglichkeit jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.

Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten. Für vom Kunden abgerufene Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” qualifiziert ist und die von LAMPERT nicht erstellt wurde, wird keinerlei Gewähr übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde LAMPERT von Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen zur Gänze schad- und klaglos.

9.3. Gewährleistung

LAMPERT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist; dies gilt nicht, sofern der Kunde Standardsoftware verwendet oder die Funktionalität im Einzelfall ausdrücklich garantiert wird. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden durch diesen Punkt nicht berührt.

Ansonsten gelten die Gewährleistungsbestimmungen des Punktes 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

9.4. Rücktritt bei Softwaremängeln

Werden von LAMPERT gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht automatisch, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. Ein Gesamtrücktritt ist nur möglich, wenn unteilbare Leistungen im Sinne des § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

10. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung

10.1. Vermittlung und Verwaltung der Domain; Vertragsbeziehungen

LAMPERT vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. LAMPERT fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist sofern nicht anders vereinbart in den Beträgen, die LAMPERT dem Kunden verrechnet, enthalten . Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. LAMPERT verrechnet dem Kunden diesfalls das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.

10.2. Ende des Vertrags mit der Registrierungsstelle

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit LAMPERT aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.

10.3. Geltung der AGB der Registrierungsstelle

Bezogen auf die Domain gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von LAMPERT auf Wunsch zugesandt.

10.4. Rechtliche Zulässigkeit der Domain

LAMPERT ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird LAMPERT diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

11. Besondere Bestimmungen für TV, Hörfunk und Pay-TV

11.1 Leistungen von Lampert

Lampert verpflichtet sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Betrieb und zur Wartung der Kabel-TV-Anlage samt dazugehörigem Netz in der Dienstqualität laut den veröffentlichten Leistungsbeschreibungen. Dabei stellt Lampert entsprechend den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten ein möglichst umfangreiches Programmangebot in der technisch möglichen Qualität zur Verfügung. Der aktuelle Umfang des Angebotes wird dem Kunden vor Vertragsabschluss sowie auf Anfrage und auf der Website www.lampert.at bekannt gegeben. Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf die Aufnahme bestimmter Programme in das Programmpaket. Ebenso steht es Lampert bei Vorliegen technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Veränderungen offen, bestimmte Programme aus dem Programmpaket auszuscheiden, sofern die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

11.2 Programmpaket

Das Programmpaket kann vom Kunden nur als Ganzes bezogen werden.

11.3 Private Nutzung

Das Programmpaket steht dem Kunden sowie den in seinem Haushalt lebenden Personen und Gästen ausschließlich zur privaten Nutzung zur Verfügung. Jede gewerbliche Verwendung, auch im Rahmen von Gastgewerbebetrieben, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch Lampert. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Programme, welche für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet sind, von diesen nicht konsumiert werden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine missbräuchliche Verwendung des Anschlusses dar und berechtigt Lampert zur Sperre und außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

11.4 Pay TV

Lampert bietet dem Kunden über das Programmpaket hinausgehende Programme oder Programmpakete gegen gesonderte Bezahlung an (Pay-TV). Hinsichtlich dieser Leistung wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und Lampert abgeschlossen. Die Tarife werden jeweils auf der Website von Lampert (www.lampert.at) in den Entgeltbestimmungen bekannt gegeben. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats. Eine Teilkündigung (Reduktion des Pay-TV-Programmpaketes) ist zu diesen Terminen unter Einhaltung der genannten Fristen zulässig. Eine Erweiterung des Vertragsumfanges ist jederzeit zulässig. Lampert bietet dem Kunden die zum Empfang der Pay-TV-Programme erforderlichen DVB-C-Boxen zu den in den Entgeltbestimmungen veröffentlichten Preisen zum Kauf oder zur Miete an.

11.5 Pay TV Dritter

Lampert stellt dem Kunden darüber hinaus das Kabel-TV-Netz zum Bezug von Pay-TV-Leistungen Dritter zur Verfügung. Hinsichtlich dieser Leistungen kommt das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Anbieter des Pay-TV-Programmes zustande, für welches die allgemeinen Vertragsbedingungen des Dritten gelten.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen.

12.2. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des für Feldkirch sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

12.3. Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

12.4. Schriftform für Mitteilungen des Kunden

Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für Verbraucher.

12.5. Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift LAMPERT umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird LAMPERT diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.

12.6. Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung des übrigen Inhaltes unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Verbrauchern – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

12.7. Einheitliche europäische Notrufnummer

Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. Darüber hinaus sind auch Anrufe zu allen österreichischen Notrufnummern (gemäß § 18 KEMV) kostenfrei möglich.

12.8. Kontaktstellen

Die Kontaktdaten von LAMPERT sind auf dessen Webseite verfügbar.

Kabel-TV Lampert GmbH & Co KG
Lehenweg 2
6930 Rankweil, Österreich

www.lampert.at
kabeltv@lampert.at

T +43 5522 / 43 999
F +43 5522 / 43999-48